Professioneller Winterdienst

Sicher durch die kalte Jahreszeit.

Professionalität bei jeder Reinigung.

Wie haben Sie den letzten Winter in Erinnerung? Rodelspaß und sonnige Spaziergänge unter blauem Himmel? Oder mühseliges Schneeräumen, rutschige und gefährliche Gehwege und Parkplätze? Trifft letzteres zu, haben wir die Lösung für Sie: Unseren Winterdienst. Wir übernehmen flächendeckend den Räumdienst und Streudienst auf Ihrem Betriebsgelände. So überqueren Ihre Kunden und Mitarbeiter Straßen, Gehwege, Parkplätze und Treppenanalgen unfallfrei. Wir reagieren schnell und kurzfristig, wenn der Winter über Sie hereinbricht. Böse Überraschungen? Nicht mit uns.
Passgenaues
Leistungsverzeichnis

Wir erarbeiten für Sie ein detailliertes und passgenaues Leistungsverzeichnis, da kein Auftrag einem anderen gleicht und Anforderungen sich unterscheiden.

Geschulte
Reinigungskräfte

Alle Reinigungsmitarbeiter werden regelmäßig im Umgang mit Reinigungsmitteln auf verschiedenen Oberflächen und der qualifizierten Umsetzung Ihrer Kundenwünsche geschult.

Kostenlose
Beratung

Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und erstellen Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot, welches Sie unverbindlich per E-Mail erhalten.

Für Unternehmen. Für Privathaushalte.
Ihre Vorteile mit uns.

Aus der Region.
Für die Region.

Wir sind der Reinigungsdienstleister im Raum Rhein-Main mit Sitz in Pfungstadt. 

Personal mit
Persönlichkeit.

Neben Schulungen setzen wir stark auf Persönlichkeit – und starke Persönlichkeiten auf uns.

Unsere Kreativität.
Für Sie.

Wir denken voraus und weiter. Wir öffnen mit kreativen Lösungen neue Türen. 

Bester Service.
Schnelle Ergebnisse.

Kurze Reaktionszeiten, durchgängige Erreichbarkeit, schnelle und direkte Kommunikation.

Was erwartet Sie bei einem Winterdienst?

Im Winterdienst gelten gesetzliche Vorschriften: die Schneeräumpflicht, die Streupflicht oder die Verkehrssicherungspflicht. Ihre öffentlichen Flächen müssen Sie sichern. Sprich: Räumen und Streuen bei Schnee und Eis. Wann? Das sagt Ihnen die örtliche Satzung. Aber aufgepasst: Es gelten Sonderregeln. Zum Beispiel sagt die die örtliche Satzung, dass der Außenbereich von Unternehmensgebäuden und Geschäften bis 20 Uhr verkehrssicher gehalten werden muss. Betreiben Sie aber ein Einzelhandelsgeschäft, das bis 22 Uhr geöffnet hat, müssen Sie bis Ladenschluss für sichere Wege und Straßen sorgen. Klingt kompliziert? Mit uns an Ihrer Seite nicht. Wir klären alle organisatorischen, administrativen und kaufmännischen Fragen mit Ihnen. Damit kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht und Räumpflicht im Winter jederzeit vorbildlich nach.

Wo bieten wir den Winterdienst an?

Aus der Region. Für die Region. Wir bieten den Winterdienst in folgenden Städten und Umgebung an:
Mannheim
Ludwigshafen
Worms
Darmstadt
Pfungstadt
Bensheim
Frankfurt
Rüsselsheim
Offenbach

Sie haben Fragen zum Winterdienst?

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Sie möchten weitere Leistungen?
Ihr Ansprechpartner

Andreas Schneider
Geschäftsführer Gebäudeservice Schneider 

Das sagen Kundinnen und Kunden.